Der Apostroph: Wo gehört er hin?

Ja, das ist ein leidiges Thema. Wo man hinblickt, nur abschreckende Beispiele. Da ist von CD’s oder – noch sehr viel schlimmer – von T’Shirts und Trikot’s zu lesen. Klar, hier darf kein Apostroph stehen. Aber wo dann?

Zunächst zu den Fällen – und hier werden die meisten Fehler gemacht –, in denen kein Apostroph stehen darf: bei der Pluralbildung nämlich. Es heißt also CDs, Pkws, Babys, Zoos etc. Und bei der Verschmelzung von Präposition und Artikel. Also bei ins, aufs, unters, hinterm, unterm etc.

Jetzt zu den Fällen, in denen ein Apostroph gesetzt werden muss: Das ist dort, wo im Wortinneren etwas ausgelassen wurde, also zum Beispiel bei Ku’damm, Lu’hafen, D’dorf.

Unbedingt nötig ist ein Apostroph auch in den Fällen, in denen ein Name, der auf -s, -ss, -ß, -z, -tz oder -x endet, im Genitiv steht, also bei: Grass’ Romane, Ringelnatz’ Gedichte oder Franz’ Garten.

In vielen anderen Fällen ist der Apostroph optional, das heißt, er kann gesetzt werden – oder auch nicht. Das gilt, wenn ein(e) oder es verkürzt wird – also meist, wenn Umgangssprache wörtlich wiedergegeben wird.

Zum Beispiel: Ich geh mal ’nen Döner holen. Wie geht(’)s?

Eines gilt es noch zu beachten: Die Textverarbeitungsprogramme fügen nicht immer das richtige Zeichen ein, wenn ein Apostroph erscheinen soll. Wer ganz sichergehen will, fügt ihn über Alt+0146 ein.

Haben auch Sie Fragen zur deutschen Rechtschreibung, Zeichensetzung oder Grammatik? Schreiben Sie uns: info@textplusdesign.de

Schreibe einen Kommentar